Die
Anlagen des
gebäudetechnischen
Brandschutzes gewinnen
im Zuge der Umnutzung,
des Umbaus oder der
Erweiterung von
Bestandsgebäuden
(Aufhebung des
Bestandsschutzes) aber
auch bei Neubauten und
infolge der weit
fortgeschrittenen
bautechnischen
Möglichkeiten und
deren Umsetzung als
unmittelbare
Manifestation des
architektonischen
Gestaltungswillens zunehmend
an Bedeutung.
Abgesehen
von den, in
vergleichsweise
geringem Maße,
bauordnungsrechtlich
explizit geforderten
gebäudetechnischen
Anlagen, dienen sie
vor allem im Wohnungs-
und Gesellschaftsbau
in weit größerem Maße
der Kompensation von
Unzulänglichkeiten
beim baulichen
Brandschutz.
In
nicht unwesentlichem
Maße ist diese
Entwicklung
der wachsenden
Technisierung der
Gebäude geschuldet.
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