Wissenswertes:
"
Es entspricht der
Lebenserfahrung, dass mit der
Entstehung eines Brandes
praktisch jederzeit gerechnet
werden muss.
Der Umstand, dass in vielen
Gebäuden jahrzehntelang kein
Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine
Gefahr besteht, sondern stellt
für den Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit
dessen Ende jederzeit
gerechnet werden muss! „
Oberverwaltungsgericht
Münster 10 A 363/865 vom
11.12.1987
Brände
sind oft schneller als die
Feuerwehr
und 87% werden in der
Entstehungsphase von „Laien"
bekämpft werden
*
Die möglichen Folgen von
Bränden sind allgemein
bekannt:
Verlust von Gesundheit und
Menschenleben
Brandschäden (teilweise in
Millionenhöhe)
Existenzbedrohung - und
nicht zuletzt, Belastung der
Umwelt
Als
externer
Brandschutzbeauftragter sind
wir ausgebildet
Gefahren frühzeitig zu
erkennen,
richtig zu beurteilen und
ggf. Gegenmaßnahmen
vorzuschlagen.
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