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Wissenswertes:


" Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes
praktisch jederzeit gerechnet werden muss.    
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss! „
Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/865 vom 11.12.1987




Brände sind oft schneller als die Feuerwehr
und 87% werden in der Entstehungsphase von „Laien" bekämpft werden
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Die möglichen Folgen von Bränden sind allgemein bekannt:
  • Verlust von Gesundheit und Menschenleben
  • Brandschäden (teilweise in Millionenhöhe)
  • Existenzbedrohung - und nicht zuletzt, Belastung der Umwelt

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    Was kostet Sie nur eine Stunde Betriebsausfall?
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    Nach einem Brand müssen 70% der Unternehmen trotz Entschädigung Konkurs anmelden
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    Lassen Sie es nicht so weit kommen, beugen Sie vor
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    Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer
    gesetzlichen Aufgaben im Bereich Brandschutz
    (ArbSchG §§3-14, ArbStättV §3, BGV A1 §2, BGB §618, SGB VII §15, LBO §14 u.a.)
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    Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir ausgebildet
    Gefahren frühzeitig zu erkennen,
    richtig zu beurteilen und ggf. Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.