Hilfe im Schadensfall

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nach dem Brand

Auch im und nach dem Schadensfall kommt es darauf an, das Richtige zu tun, 
um z. B. Folgeschäden an Gesundheit, Sachwerten und Umwelt zu minimieren. 

Den Wenigsten dürfte bekannt sein, dass es selbst hierfür Vorschriften gibt,
die beachtet werden müssen.  

(z. B. vfdb-Merkblatt 10/03, VDS 2217 + 2357, TRGS 524, BGR 128)

Wir bieten Ihnen:

  • Ansprechpartner für alle Beteiligten im und nach dem Schadensfall
  • Begleitung/Koordinierung Brandschadensanierung
  • Erstellen und durchsetzen von Notfallplänen, Gefahrenabwehrpläne, betrieblichen Anweisungen
  • Koordinierung und Angebotseinholung zur Brandschadensbeseitigung
  • Überwachung der ausführenden Firmen nach gesetzlichen Vorschriften
  • Unterstützung bei Planung und Koordinierung vom Neuaufbau