Auch
im und nach dem
Schadensfall kommt es
darauf an, das
Richtige zu tun,
um z. B. Folgeschäden
an Gesundheit,
Sachwerten und Umwelt
zu minimieren.
Den
Wenigsten dürfte
bekannt sein, dass es
selbst hierfür
Vorschriften gibt,
die beachtet werden
müssen.
(z.
B. vfdb-Merkblatt 10/03,
VDS 2217 + 2357, TRGS 524,
BGR 128) |